Der Fachangestellte/r für Bäderbetriebe und/oder der Bademeister sind ein Teil der Notversorgung und Seerettung im Rahmen von Veranstaltungen.
Wenn von einem erhöhten Gefährdungspotential ausgegangen wird, wird seitens des Veranstalters im Vorfeld ein Anbieter damit beauftragt, auf Basis der Erkenntnisse einer Gefahrenanalyse einen auf die Veranstaltung abgestimmten Bademeister für die gesamte Veranstaltung oder Teile davon zu stellen.
Die Einsatzkräfte wachen über die Sicherheit der Badegäste, Veranstaltungsgäste und Wassersportler. Zu den wichtigsten Aufgaben zählen die Rettung aus Wasser- und Eisgefahr, die sanitätsdienstliche Versorgung und Betreuung sowie die Bergung von Gegenständen, falls diese eine Gefahr darstellen. Der Wasserrettungsdienst sichert auch Einsatzkräfte und Material am und auf dem Wasser ab und hilft bei der Abwendung und Bekämpfung von Katastrophen und Großschadensereignissen mit.
Die Tätigkeit des Badesmeisters umfasst folgende Tätigkeiten: Auf der Veranstaltung erkrankte oder verletzte Personen erstversorgen und ggf. dem öffentlichen Rettungsdienst zur weiteren Versorgung und zum Transport in eine Einrichtung der Endversorgung (Krankenhaus, Arztpraxis) übergeben.
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